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   VGH Bayern, 18.05.2015 - 14 B 14.2599   

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VGH Bayern, 18.05.2015 - 14 B 14.2599 (https://dejure.org/2015,18099)
VGH Bayern, Entscheidung vom 18.05.2015 - 14 B 14.2599 (https://dejure.org/2015,18099)
VGH Bayern, Entscheidung vom 18. Mai 2015 - 14 B 14.2599 (https://dejure.org/2015,18099)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Gewährung einer Zulage für das flugzeugtechnisches Personal der Bundeswehr

  • rewis.io

    Zulage für flugzeugtechnisches Personal

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BBesG § 42 Abs. 1 S. 1; BBesG § 42 Abs. 3 S. 1
    Voraussetzungen für die Gewährung einer Zulage für das flugzeugtechnisches Personal der Bundeswehr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (22)

  • VGH Bayern, 23.11.2010 - 14 B 10.417

    Stellenzulage; flugzeugtechnisches Personal; Kalibrierpersonal

    Auszug aus VGH Bayern, 18.05.2015 - 14 B 14.2599
    Der Verwaltungsgerichtshof hat in der mündlichen Verhandlung vom 12. Mai 2015, die gemeinsam mit den Verfahren 14 B 14.1634 und 14 B 14.1635 durchgeführt wurde, die Verfahren 14 B 09.252, 14 B 09.277, 14 B 10.417 14 B 09.312 und 14 B 09.313 beigezogen und den vom Kläger benannten Zeugen T..., ehemaliger Leiter des Aufgabenfelds 130 bei der WTD 61, einvernommen.

    Falls der Dienstposten verschiedenartige, für die Zulageberechtigung unterschiedlich zu beurteilende Funktionen umfasst, muss die herausgehobene Funktion, um derentwillen die Stellenzulage gewährt wird, einen quantitativ besonders umfangreichen Teil der Gesamtaufgaben ausmachen (BVerwG, U.v. 23.5.1985 - 6 C 121.83 - Buchholz 235 § 42 BBesG Nr. 9 m.w.N.; BayVGH, U.v. 23.11.2010 - 14 B 10.417 - juris Rn. 31).

    Allerdings müssen sich die Verfahrensbestimmungen im Rahmen der gesetzlichen Regelungen des § 42 Abs. 1 BBesG i.V.m. Nr. 5 Vorbem. BBesO A/B halten (vgl. BayVGH, U.v. 23.11.2010 - 14 B 10.417 - juris Rn. 20).

    Dabei ist insbesondere das Aufgabenfeld zu betrachten, in dem der Soldat oder Beamte eingesetzt wird (vgl. BayVGH, U.v. 23.11.2010 - 14 B 10.417 - juris Rn. 31).

    Der Senat ist in den von ihm beigezogenen Verfahren mit den Aktenzeichen 14 B 10.417, 14 B 09.313 und 14 B 09.312 (im Folgenden: beigezogene Verfahren) davon ausgegangen, dass jedenfalls zulageberechtigende Tätigkeiten von mehr als 70 % der Gesamttätigkeit als prägend anzusehen sind (BayVGH, U.v. 23.11.2010 - 14 B 10.417 - juris Rn. 31; U.v. 23.11.2010 - 14 B 09.313 - juris Rn. 37 f.; U.v. 23.11.2010 - 14 B 09.312 - juris Rn. 32).

    a) Für die von den dortigen Klägern wahrgenommenen Kalibriertätigkeiten hat der Senat entschieden, dass weitgehend alle flugsicherheitsrelevant und die Dienstposten dieser Kläger durch zulageberechtigende Tätigkeiten geprägt sind (vgl. zum Ganzen: BayVGH, U.v. 23.11.2010 - 14 B 10.417 - juris Rn. 22 f.; U.v. 23.11.2010 - 14 B 09.313 - juris Rn. 25 f.; U.v. 23.11.2010 - 14 B 09.312 - juris Rn. 23 f.).

  • VGH Bayern, 23.11.2010 - 14 B 09.313

    Stellenzulage; flugzeugtechnisches Personal; Kalibrierpersonal

    Auszug aus VGH Bayern, 18.05.2015 - 14 B 14.2599
    Der Verwaltungsgerichtshof hat in der mündlichen Verhandlung vom 12. Mai 2015, die gemeinsam mit den Verfahren 14 B 14.1634 und 14 B 14.1635 durchgeführt wurde, die Verfahren 14 B 09.252, 14 B 09.277, 14 B 10.417 14 B 09.312 und 14 B 09.313 beigezogen und den vom Kläger benannten Zeugen T..., ehemaliger Leiter des Aufgabenfelds 130 bei der WTD 61, einvernommen.

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats muss es sich um einen Beitrag zur Flugsicherheit handeln, in dessen Rahmen dem damit befassten Wartungs- und Instandsetzungspersonal kein Fehler unterlaufen darf, sollen die im Flugdienst eingesetzten Soldaten nicht gefährdet werden (BayVGH, U.v. 23.11.2010 - 14 B 09.313 - juris Rn. 24 m.w.N.).

    c) Die Zulage für flugzeugtechnisches Personal steht Beamten der Bundeswehr und Soldaten mithin nur dann zu, wenn der Soldat oder Beamte durch seine Tätigkeit am Fluggerät eigenverantwortlich einen unmittelbaren Beitrag zur Flugsicherheit leistet oder er solche Personen bei dieser Tätigkeit anleitet und beaufsichtigt und die diesbezügliche Tätigkeit einen besonders umfangreichen Teil ihrer Gesamtaufgaben ausmacht und daher ihrem Dienstposten bzw. Aufgabenbereich das Gepräge gibt (BVerwG, U.v. 28.10.2010 - 2 C 1.10 - Buchholz 240.1 BBesO Nr. 34 Rn. 9; BayVGH, U.v. 23.11.2010 - 14 B 09.313 - juris Rn. 38).

    Der Senat ist in den von ihm beigezogenen Verfahren mit den Aktenzeichen 14 B 10.417, 14 B 09.313 und 14 B 09.312 (im Folgenden: beigezogene Verfahren) davon ausgegangen, dass jedenfalls zulageberechtigende Tätigkeiten von mehr als 70 % der Gesamttätigkeit als prägend anzusehen sind (BayVGH, U.v. 23.11.2010 - 14 B 10.417 - juris Rn. 31; U.v. 23.11.2010 - 14 B 09.313 - juris Rn. 37 f.; U.v. 23.11.2010 - 14 B 09.312 - juris Rn. 32).

    a) Für die von den dortigen Klägern wahrgenommenen Kalibriertätigkeiten hat der Senat entschieden, dass weitgehend alle flugsicherheitsrelevant und die Dienstposten dieser Kläger durch zulageberechtigende Tätigkeiten geprägt sind (vgl. zum Ganzen: BayVGH, U.v. 23.11.2010 - 14 B 10.417 - juris Rn. 22 f.; U.v. 23.11.2010 - 14 B 09.313 - juris Rn. 25 f.; U.v. 23.11.2010 - 14 B 09.312 - juris Rn. 23 f.).

  • VGH Bayern, 23.11.2010 - 14 B 09.312

    Stellenzulage; flugzeugtechnisches Personal; Kalibrierpersonal

    Auszug aus VGH Bayern, 18.05.2015 - 14 B 14.2599
    Der Verwaltungsgerichtshof hat in der mündlichen Verhandlung vom 12. Mai 2015, die gemeinsam mit den Verfahren 14 B 14.1634 und 14 B 14.1635 durchgeführt wurde, die Verfahren 14 B 09.252, 14 B 09.277, 14 B 10.417 14 B 09.312 und 14 B 09.313 beigezogen und den vom Kläger benannten Zeugen T..., ehemaliger Leiter des Aufgabenfelds 130 bei der WTD 61, einvernommen.

    Soweit die Beklagte die - die Gerichte nicht bindenden (vgl. Rennert in Eyermann, VwGO, 14. Auflage 2014, § 114 Rn. 58) - Verfahrensbestimmungen auch bei der Entscheidung über die Rücknahme des Bewilligungsbescheids herangezogen hat, ist dies aus den unter III. 1. genannten Gründen grundsätzlich nicht zu beanstanden (stRspr, vgl. u.a. BayVGH, U.v. 23.11.2010 - 14 B 09.312 - juris Rn. 20).

    Der Senat ist in den von ihm beigezogenen Verfahren mit den Aktenzeichen 14 B 10.417, 14 B 09.313 und 14 B 09.312 (im Folgenden: beigezogene Verfahren) davon ausgegangen, dass jedenfalls zulageberechtigende Tätigkeiten von mehr als 70 % der Gesamttätigkeit als prägend anzusehen sind (BayVGH, U.v. 23.11.2010 - 14 B 10.417 - juris Rn. 31; U.v. 23.11.2010 - 14 B 09.313 - juris Rn. 37 f.; U.v. 23.11.2010 - 14 B 09.312 - juris Rn. 32).

    a) Für die von den dortigen Klägern wahrgenommenen Kalibriertätigkeiten hat der Senat entschieden, dass weitgehend alle flugsicherheitsrelevant und die Dienstposten dieser Kläger durch zulageberechtigende Tätigkeiten geprägt sind (vgl. zum Ganzen: BayVGH, U.v. 23.11.2010 - 14 B 10.417 - juris Rn. 22 f.; U.v. 23.11.2010 - 14 B 09.313 - juris Rn. 25 f.; U.v. 23.11.2010 - 14 B 09.312 - juris Rn. 23 f.).

  • VGH Bayern, 18.05.2015 - 14 B 14.1635

    Zulage für flugzeugtechnisches Personal

    Auszug aus VGH Bayern, 18.05.2015 - 14 B 14.2599
    Der Verwaltungsgerichtshof hat in der mündlichen Verhandlung vom 12. Mai 2015, die gemeinsam mit den Verfahren 14 B 14.1634 und 14 B 14.1635 durchgeführt wurde, die Verfahren 14 B 09.252, 14 B 09.277, 14 B 10.417 14 B 09.312 und 14 B 09.313 beigezogen und den vom Kläger benannten Zeugen T..., ehemaliger Leiter des Aufgabenfelds 130 bei der WTD 61, einvernommen.

    Hinsichtlich der bei Nr. 1 (Kalibrierung von Mess- und Prüfmitteln im OrgBereich Rüstung), Nr. 7 (sonstige Auftragstätigkeiten (WTA oder IA) die keine Kalibrierungstätigkeiten sind) und Nr. 8 der Verschreibungsliste (allgemeine Arbeiten - Kostenstelle 4230) verschriebenen Tätigkeiten des Klägers steht nach dem Ergebnis der - gemeinsam mit den Verfahren 14 B 14.1635 und 14 B 14.1634 durchgeführten - Beweisaufnahme unter Berücksichtigung der ergänzenden Erläuterungen des Klägers sowie der Kläger dieser Verfahren fest, dass diese Tätigkeiten nach Nr. 5 Buchst. b, e und f der Verfahrensbestimmungen im jeweiligen Umfang zulageberechtigend im Sinne der Nr. 5 Abs. 1 Buchst. a Vorbem. BBesO A/B sind und der Dienstposten des Klägers weiterhin durch zulageberechtigende Tätigkeiten geprägt ist.

    Mit seinen Angaben bestätigt der Zeuge T... die Aussagen des Klägers sowie der Kläger in den Verfahren 14 B 14.1634 und 14 B 14.1635 in der mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgerichtshof.

    Mit Hilfe der vom Kläger (und den Klägern der Verfahren 14 B 14.1634 und 14 B 14.1635) kalibrierten "Normale" seien in einem nächsten Schritt die allgemeinen Mess- und Fluggeräte, u.a. Bodenprüfgeräte und eingebaute Messanlagen kalibriert worden.

  • VGH Bayern, 18.05.2015 - 14 B 14.1634

    Zulage für flugzeugtechnisches Personal

    Auszug aus VGH Bayern, 18.05.2015 - 14 B 14.2599
    Der Verwaltungsgerichtshof hat in der mündlichen Verhandlung vom 12. Mai 2015, die gemeinsam mit den Verfahren 14 B 14.1634 und 14 B 14.1635 durchgeführt wurde, die Verfahren 14 B 09.252, 14 B 09.277, 14 B 10.417 14 B 09.312 und 14 B 09.313 beigezogen und den vom Kläger benannten Zeugen T..., ehemaliger Leiter des Aufgabenfelds 130 bei der WTD 61, einvernommen.

    Hinsichtlich der bei Nr. 1 (Kalibrierung von Mess- und Prüfmitteln im OrgBereich Rüstung), Nr. 7 (sonstige Auftragstätigkeiten (WTA oder IA) die keine Kalibrierungstätigkeiten sind) und Nr. 8 der Verschreibungsliste (allgemeine Arbeiten - Kostenstelle 4230) verschriebenen Tätigkeiten des Klägers steht nach dem Ergebnis der - gemeinsam mit den Verfahren 14 B 14.1635 und 14 B 14.1634 durchgeführten - Beweisaufnahme unter Berücksichtigung der ergänzenden Erläuterungen des Klägers sowie der Kläger dieser Verfahren fest, dass diese Tätigkeiten nach Nr. 5 Buchst. b, e und f der Verfahrensbestimmungen im jeweiligen Umfang zulageberechtigend im Sinne der Nr. 5 Abs. 1 Buchst. a Vorbem. BBesO A/B sind und der Dienstposten des Klägers weiterhin durch zulageberechtigende Tätigkeiten geprägt ist.

    Mit seinen Angaben bestätigt der Zeuge T... die Aussagen des Klägers sowie der Kläger in den Verfahren 14 B 14.1634 und 14 B 14.1635 in der mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgerichtshof.

    Mit Hilfe der vom Kläger (und den Klägern der Verfahren 14 B 14.1634 und 14 B 14.1635) kalibrierten "Normale" seien in einem nächsten Schritt die allgemeinen Mess- und Fluggeräte, u.a. Bodenprüfgeräte und eingebaute Messanlagen kalibriert worden.

  • BVerwG, 25.03.1964 - VI C 150.62

    Materielle Beweislast für die Frage der Rechtswidrigkeit eines zurückgenommenen

    Auszug aus VGH Bayern, 18.05.2015 - 14 B 14.2599
    Denn nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts führt auch ein die Rechtslage lediglich durch eine deklaratorische Feststellung konkretisierender Verwaltungsakt zu einer Begünstigung und damit zu einer schützenswerten Rechtsposition seines Adressaten (vgl. BVerwG, U.v. 25.3.1964 - VI C 150.62 - BVerwGE 18, 168 m.w.N.).

    Von der Rechtswidrigkeit eines begünstigenden Verwaltungsakts ist auch dann auszugehen, wenn die Behörde nachträglich aufgrund einer besseren und vom Gericht als objektiv richtig bestätigten Erkenntnis zu der Überzeugung kommt, dass die Tatsachen, die den Verwaltungsakt an sich rechtfertigen, bei seinem Erlass nicht vorgelegen haben (vgl. BVerwG, U.v. 25.3.1964 - VI C 150.62 - BVerwGE 18, 168 m.w.N.).

    Eine bloß mögliche, aber nicht erwiesene Fehlerhaftigkeit rechtfertigt die Rücknahme eines begünstigenden Verwaltungsakts nicht (BVerwG, U.v. 25.3.1964 - VI C 150.62 - BVerwGE 18, 168).

    Diese an die allgemeine Beweislastregel, wonach grundsätzlich derjenige die materielle Beweislast für Tatsachen trägt, aus denen er Ansprüche herleitet (vgl. BVerwG, U.v. 31.8.1961 - II C 117.58 - BVerwGE 13, 36), anknüpfende "Umkehr der Beweislast" gilt auch für die Rücknahme begünstigender Verwaltungsakte, die - wie der Bewilligungsbescheid - die Rechtslage lediglich durch eine deklaratorische Feststellung konkretisieren, da auch sie zu einer Begünstigung und damit zu einer schutzwürdigen Rechtsposition - vor allem im Sinne des Vertrauensschutzes - ihres Adressaten führen (stRspr, vgl. BVerwG, U.v. 25.3.1964 - VI C 150.62 - BVerwGE 18, 168).

  • BVerwG, 23.05.1985 - 6 C 121.83

    Umfang einer zulageberechtigenden Tätigkeit - Anspruch auf Gewährung einer Zulage

    Auszug aus VGH Bayern, 18.05.2015 - 14 B 14.2599
    Falls der Dienstposten verschiedenartige, für die Zulageberechtigung unterschiedlich zu beurteilende Funktionen umfasst, muss die herausgehobene Funktion, um derentwillen die Stellenzulage gewährt wird, einen quantitativ besonders umfangreichen Teil der Gesamtaufgaben ausmachen (BVerwG, U.v. 23.5.1985 - 6 C 121.83 - Buchholz 235 § 42 BBesG Nr. 9 m.w.N.; BayVGH, U.v. 23.11.2010 - 14 B 10.417 - juris Rn. 31).

    Dieser Maßstab gilt grundsätzlich für alle zulageberechtigenden Verwendungen, es sei denn, die Zulagenorm begnügt sich ausdrücklich mit einer anteilmäßig festgelegten Ausübung dieser Tätigkeit (vgl. § 44 BBesG, Nr. 4, 24 und 26 der Vorbemerkungen zu den Besoldungsordnungen A und B), oder es kommt nach dem Inhalt des Dienstpostens, etwa bei einer Verwendung von Beamten und Soldaten als fliegendes Personal, lediglich eine teilweise Inanspruchnahme im zulageberechtigenden Tätigkeitsbereich in Betracht (BVerwG, U.v. 23.5.1985 a.a.O.).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat beispielsweise die Prägung durch die herausgehobene Funktion bei einem Anteil von 70 % als gegeben erachtet (BVerwG, U.v. 23.5.1985 - 6 C 121.83 - Buchholz 235 § 42 BBesG Nr. 9).

  • BVerwG, 28.10.2010 - 2 C 1.10

    Stellenzulage; flugzeugtechnisches Personal; Lehrtätigkeit an einer Schule;

    Auszug aus VGH Bayern, 18.05.2015 - 14 B 14.2599
    a) Eine zulageberechtigende Verwendung als flugzeugtechnisches Personal liegt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur vor, wenn der Soldat oder Beamte durch seine Tätigkeit am Fluggerät eigenverantwortlich einen unmittelbaren Beitrag zur Flugsicherheit leistet oder er solche Personen bei dieser Tätigkeit anleitet und beaufsichtigt (BVerwG, U.v. 28.10.2010 - 2 C 1.10 - Buchholz 240.1 BBesO Nr. 34 Rn. 9; U.v. 28.10.2010 - 2 C 3.10 - juris Rn. 7).

    Anspruchsberechtigt sind solche Soldaten und Beamte, die als flugzeugtechnisches Personal im Bereich der Wartung und Instandsetzung von Luftfahrzeugen verwendet werden und für die technische Sicherheit des Geräts verantwortlich sind (BVerwG, U.v. 28.10.2010 - 2 C 1.10 - a.a.O. Rn. 14; U.v. 28.10.2010 - 2 C 3.10 - a.a.O. Rn. 12).

    c) Die Zulage für flugzeugtechnisches Personal steht Beamten der Bundeswehr und Soldaten mithin nur dann zu, wenn der Soldat oder Beamte durch seine Tätigkeit am Fluggerät eigenverantwortlich einen unmittelbaren Beitrag zur Flugsicherheit leistet oder er solche Personen bei dieser Tätigkeit anleitet und beaufsichtigt und die diesbezügliche Tätigkeit einen besonders umfangreichen Teil ihrer Gesamtaufgaben ausmacht und daher ihrem Dienstposten bzw. Aufgabenbereich das Gepräge gibt (BVerwG, U.v. 28.10.2010 - 2 C 1.10 - Buchholz 240.1 BBesO Nr. 34 Rn. 9; BayVGH, U.v. 23.11.2010 - 14 B 09.313 - juris Rn. 38).

  • VGH Bayern, 13.12.2010 - 14 B 09.252

    Stellenzulage; flugzeugtechnisches Personal

    Auszug aus VGH Bayern, 18.05.2015 - 14 B 14.2599
    Der Verwaltungsgerichtshof hat in der mündlichen Verhandlung vom 12. Mai 2015, die gemeinsam mit den Verfahren 14 B 14.1634 und 14 B 14.1635 durchgeführt wurde, die Verfahren 14 B 09.252, 14 B 09.277, 14 B 10.417 14 B 09.312 und 14 B 09.313 beigezogen und den vom Kläger benannten Zeugen T..., ehemaliger Leiter des Aufgabenfelds 130 bei der WTD 61, einvernommen.

    Eine Leitungstätigkeit erfüllt die Voraussetzungen für die Gewährung der Zulage für flugzeugtechnisches Personal, wenn die einzelnen Beiträge des geleiteten Teams zulageberechtigend sind und die Beteiligung des Teamleiters an diesen Beiträgen bzw. die Ausübung der unmittelbaren Aufsicht über die Beiträge der Mitarbeiter des Teams einen Anteil an dessen Gesamttätigkeit einnehmen, der diese zu prägen vermag (vgl. BayVGH, B.v. 13.12.2010 - 14 B 09.252 - juris Rn. 18).

  • BVerwG, 30.01.2003 - 2 C 12.02

    Stellenzulage für Soldaten als Führer oder Ausbilder; Aufwandsentschädigung für

    Auszug aus VGH Bayern, 18.05.2015 - 14 B 14.2599
    Dies hat aber entgegen der Ansicht des Verwaltungsgerichts nicht zur Folge, dass die Anfechtungsklage gegenüber dem Leistungsantrag zurückzutreten hat (vgl. BVerwG, U.v. 30.1.2003 - 2 C 12.02 - IÖD 2003, 164 m.w.N.).

    Anhaltspunkte dafür, dass die Beweislastumkehr vorliegend deshalb keine Anwendung findet, weil die Unerweislichkeit auf einem gegen die Grundsätze von Treu und Glauben verstoßenden unlauteren Verhalten des Klägers beruht (vgl. BVerwG, U.v. 30.1.2003 - 2 C 12.02 - IÖD 2003, 164 m.w.N.), liegen nicht vor.

  • OVG Niedersachsen, 24.11.2009 - 5 LC 159/07

    Eigenverantwortliche Erbringung eines unmittelbaren Beitrags zur Flugsicherheit

  • BVerwG, 28.10.2010 - 2 C 3.10

    Bewilligung einer Zulage für flugzeugtechnisches Personal eines Lehroffiziers für

  • BVerwG, 26.11.1969 - VI C 121.65

    Ausschluss der Angehörigen der Waffen-SS von den Rechten aus dem Gesetz zu Art.

  • BVerwG, 16.07.1998 - 2 C 25.97

    Stellenzulagen im Besoldungsrecht, Voraussetzungen

  • BVerwG, 23.01.2014 - 5 C 8.13

    Kostenerstattung; erstattungspflichtig; Leistungsträger; Leistungsverpflichtung;

  • BVerwG, 12.01.1973 - VII C 3.71

    Anforderungen an einen Verwaltungsakt - Rechtscharakter einer mit keiner

  • BVerwG, 16.11.1989 - 2 C 43.87

    Rückforderung zuviel gewährter Beihilfe - Beihilfebescheid - Rückwirkende Wegfall

  • BVerwG, 26.04.1968 - VI C 113.67

    Entfallen des Rechtsschutzbedürfnisses für eine Leistungsklage oder

  • BVerwG, 30.08.1961 - IV C 86.58
  • BVerwG, 31.08.1961 - II C 117.58
  • VGH Bayern, 07.12.2010 - 14 B 09.277

    Stellenzulage; flugzeugtechnisches Personal

  • VGH Bayern, 22.07.2003 - 3 ZB 03.806
  • VGH Bayern, 18.05.2015 - 14 B 14.1635

    Zulage für flugzeugtechnisches Personal

    Der Verwaltungsgerichtshof hat in der mündlichen Verhandlung vom 12. Mai 2015, die gemeinsam mit den Verfahren 14 B 14.1634 und 14 B 14.2599 durchgeführt wurde, die Verfahren 14 B 09.252, 14 B 09.277, 14 B 10.417 14 B 09.312 und 14 B 09.313 beigezogen und den vom Kläger benannten Zeugen T..., ehemaliger Leiter des Aufgabenfelds 130 bei der WTD 61, einvernommen.

    Hinsichtlich der bei Nr. 1 (Kalibrierung von Mess- und Prüfmitteln im OrgBereich Rüstung), Nr. 3 (Wartung der zentralen Uhrenanlage), Nr. 5 (Betreuung Prüfmittelüberwachungssystem RQMIS) sowie Nr. 8 der Verschreibungsliste (allgemeine Arbeiten - Kostenstelle 4230 -) verschriebenen Tätigkeiten des Klägers steht nach dem Ergebnis der - gemeinsam mit den Verfahren 14 B 14.2599 und 14 B 14.1634 durchgeführten - Beweisaufnahme unter Berücksichtigung der ergänzenden Erläuterungen des Klägers sowie der Kläger dieser Verfahren fest, dass diese Tätigkeiten nach Nr. 5 Buchst. b, e und f der Verfahrensbestimmungen im jeweiligen Umfang zulageberechtigend im Sinne der Nr. 5 Abs. 1 Buchst. a Vorbem. BBesO A/B sind und der Dienstposten des Klägers weiterhin durch zulageberechtigende Tätigkeiten geprägt ist.

    Mit seinen Angaben bestätigt der Zeuge T... die Aussagen des Klägers sowie der Kläger in den Verfahren 14 B 14.1634 und 14 B 14.2599 in der mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgerichtshof.

    Mit Hilfe der vom Kläger (und den Klägern der Verfahren 14 B 14.1634 und 14 B 14.2599) kalibrierten "Normale" seien in einem nächsten Schritt die allgemeinen Mess- und Fluggeräte, u.a. Bodenprüfgeräte und eingebaute Messanlagen kalibriert worden.

  • VGH Bayern, 18.05.2015 - 14 B 14.1634

    Zulage für flugzeugtechnisches Personal

    Der Verwaltungsgerichtshof hat in der mündlichen Verhandlung vom 12. Mai 2015, die gemeinsam mit den Verfahren 14 B 14.1635 und 14 B 14.2599 durchgeführt wurde, die Verfahren 14 B 09.252, 14 B 09.277, 14 B 10.417 14 B 09.312 und 14 B 09.313 beigezogen und den vom Kläger benannten Zeugen T..., ehemaliger Leiter des Aufgabenfelds 130 bei der WTD 61, einvernommen.

    Hinsichtlich der bei Nr. 1 (Kalibrierung von Mess- und Prüfmitteln im OrgBereich Rüstung) sowie Nr. 8 der Verschreibungsliste (allgemeine Arbeiten - Kostenstelle 4230) verschriebenen Tätigkeiten des Klägers steht nach dem Ergebnis der - gemeinsam mit den Verfahren 14 B 14.2599 und 14 B 14.1635 durchgeführten - Beweisaufnahme unter Berücksichtigung der ergänzenden Erläuterungen des Klägers sowie der Kläger dieser Verfahren fest, dass diese Tätigkeiten nach Nr. 5 Buchst. b, e und f der Verfahrensbestimmungen im jeweiligen Umfang zulageberechtigend im Sinne der Nr. 5 Abs. 1 Buchst. a Vorbem. BBesO A/B sind und der Dienstposten des Klägers weiterhin durch zulageberechtigende Tätigkeiten geprägt ist.

    Mit seinen Angaben bestätigt der Zeuge T... die Aussagen des Klägers sowie der Kläger in den Verfahren 14 B 14.1635 und 14 B 14.2599 in der mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgerichtshof.

    Mit Hilfe der vom Kläger (und den Klägern der Verfahren 14 B 14.1635 und 14 B 14.2599) kalibrierten "Normale" seien in einem nächsten Schritt die allgemeinen Mess- und Fluggeräte, u.a. Bodenprüfgeräte und eingebaute Messanlagen kalibriert worden.

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